Juli, 20

Deutschland veröffentlicht ersten Gesetzesentwurf für Freizeit-Cannabis

Deutschland veröffentlicht ersten Gesetzesentwurf für Freizeit-Cannabis

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für die erste Säule ihrer Cannabis-Legalisierung veröffentlicht, der den privaten und kommunalen Marihuana-Anbau für Freizeitzwecke regeln soll.

Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage für den privaten Anbau und gemeinnützige „Anbauvereine“, deren Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und eine begrenzte Menge innerhalb der Gruppe für den Eigenverbrauch teilen dürfen.

Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich Mitte August dem Bundeskabinett zur Genehmigung vorgelegt.

Danach wird der Gesetzentwurf irgendwann im Herbst sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Bundesrat beraten.

Die endgültige Entscheidung über das Gesetz liegt jedoch beim Bundestag, eine Zustimmung im Bundesrat ist nicht erforderlich.

Deutschland geht davon aus, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten wird.

Wie Kanada sagt auch Deutschland, dass eines der Hauptziele der Beendigung des Cannabisverbots die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit sei – und nicht wirtschaftliche oder finanzielle Gründe.

Einzelheiten des Gesetzesentwurfs umfassen:

  • Beschränkung des Heimanbaus auf drei Cannabispflanzen pro Erwachsenem.
  • Begrenzung des legalen Cannabisbesitzes auf 25 Gramm pro Erwachsenem.
  • Mitglieder von Anbauverbänden sind auf 25 Gramm Cannabis pro Tag oder 50 Gramm pro Monat beschränkt.
  • Personen bis 21 Jahre sind auf maximal 30 Gramm pro Monat mit einem begrenzten THC-Gehalt von 10 % beschränkt.
  • Einführung eines allgemeinen Werbe- und Sponsoringverbots für Cannabis und Anbauverbände.

Ein zweites Gesetz wird in Bezug auf die regionalen Pilotprojekte eingeführt – oder was Deutschland die zweite Säule der Legalisierung nennt.

Deutschland sagte, der zweite Gesetzesentwurf werde voraussichtlich mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgestimmt.

Der erste Gesetzentwurf ist hier verfügbar.

Weitere Informationen zum Prozess finden Sie hier.