Juli, 19
Bericht besagt, dass Deutschlands erster Cannabis-Gesetzentwurf diesen Sommer im Kabinett eintrifft
Deutschland beabsichtigt, seine geplanten Cannabisreformen in mindestens zwei separate Gesetzesentwürfe aufzuteilen, von denen der erste voraussichtlich Mitte August dem Bundeskabinett vorgelegt wird, so die deutsche Nachrichtenseite Der Spiegl.
Der erste Gesetzentwurf, der die rechtliche Grundlage für „gemeinnützige Anbauverbände“ schaffen soll, wird derzeit von zahlreichen Ministerien, darunter dem Landwirtschafts- und dem Gesundheitsministerium, ausgearbeitet.
Die Kernpunkte des neuesten deutschen Plans wurden Anfang des Jahres von Gesundheitsminister Karl Lauterbach veröffentlicht.
Anstelle des ursprünglichen Plans einer vollständigen Legalisierung entscheidet sich Europas größte Volkswirtschaft stattdessen für einen zweigleisigen Ansatz mit begrenzten kommerziellen Möglichkeiten.
Zwei der erwarteten Merkmale sind:
- Gemeinnützigen Vereinen wäre es gestattet, gemeinsam Cannabis für den Gebrauch durch Erwachsene anzubauen und es an Mitglieder für den Eigenkonsum zu verteilen. Dieser Plan soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
- Für einen begrenzten Zeitraum würden regionale Pilotprojekte mit kommerziellen Lieferketten eingeführt. Diese „Versuche“ würden dazu dienen, Daten zu sammeln, um die zukünftige öffentliche Ordnung zu unterstützen.
Auch Deutschland beabsichtigt, Cannabis kurzfristig aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen und den Besitz von bis zu 25 Gramm zu erlauben.
Auch der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen ist erlaubt.
Ein zweites Gesetz wird in Bezug auf die regionalen Pilotprojekte eingeführt.
„Wir erwarten den Gesetzentwurf zu kommunalen regionalen Modellprojekten im Herbst“, sagte Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Bundestag.
Der Bundestag – das deutsche Parlament – macht am 7. Juli eine Sommerpause und tritt in der ersten Septemberwoche wieder zusammen.